Die Private Krankenversicherung
Vorteile: Der Versicherte kann selber entscheiden, welche Leistungen die Krankenversicherung bieten soll. Als Versicherter hat man die Möglichkeit zwischen Tarifen mit Basisleistungen, und Tarifen mit gehobenen bis erstklassigen Leistungen zu wählen. Die Basisleistungen sind etwa dem Leistungsniveau der GKV gleich. Selbst bei der Wahl eines wirklich guten Leistungspaketes liegt man mit den Basisleistungen meistens immer noch unter dem Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Bei der PKV hat man die freie Arztwahl. Auch die Krankenhäuser und Physiotherapeuten können frei gewählt werden. Die private Krankenversicherung bietet dem Versicherten dauerhafte Leistungen. Bei der PKV wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ein Vertrag abgeschlossen, der dem Versicherten lebenslänglich die vereinbarten Leistungen zusichert. Die private Krankenversicherung ist für besser verdienende Angestellte und für Selbständige im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung die bessere Alternative. Der wohl größte Vorteil der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung stellt die Individualität in der Versicherung dar. Die Leistungen können auf seine Bedürfnisse angepasst werden. Man kann sich konkret einzelne Angebote herauspicken. Man lässt Leistungen die man nicht benötigt weg, und bezahlt sie auch nicht .
Durch die Individualität kann man beim Einkauf der Leistungen andere Prioritäten setzen. Wenn man darauf Wert legt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in einem Einzelzimmer zu liegen, kann man diese Option bei den "Privaten" einkaufen. Wenn man beim Zahnersatz die Absicht hat lieber zu Amalgam-Alternativen zu greifen, hat man die Möglichkeit dies bei seiner privaten Krankenkasse zu vereinbaren. Bei der PVK sind die Ärzte nicht an eine Budgetierung gebunden, weshalb es zu gewissen Missständen gar nicht erst kommen kann. Die PKV hat meist ein Bonus-System im Angebot. Man bekommt am Jahresende seine Beiträge teilweise zurück, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Wer nicht oft krank wird, kann hier sparen.
Bei vielen privaten Krankenkassen wird die Versicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen. Dadurch sinken die Beiträge. Die Versicherung bietet je nach Tarif umfangreiche Leistungen an. Bei der PKV ist man im Ernstfall umfassend versichert. Ein großes Plus der privaten Krankenversicherung stellt schon die bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis dar. Bei der PKV genießt man generell eine bessere Krankenhausbehandlung, höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der Arztkosten im Ausland. Die PKV stellt für viele Leute eine kostengünstige Versicherung dar.
Nachteile: Der Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Es gibt aber Ausnahmen wenn das Einkommen die Bemessungsgrenze unterschreitet, oder Arbeitslosigkeit eintritt. Ein sehr hohes Eintrittsalter gilt auch als Nachteil für eine private Versicherung. Private Krankenversicherungen werden privatwirtschaftlich geführt. PKV müssen sehr auf ihre Kosten achten. Mit zunehmendem Alter des Mitglieds steigen die Kosten für Behandlungen und Medikamente. Die Mitgliedsbeiträge in einer Privaten Krankenversicherung können unter Umständen höher sein der einer Gesetzlichen" Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung muss für jede Person ein individueller Vertrag abgeschlossen werden. Durch den Vertragsabschluss werden die Kosten enorm hoch getrieben.
Als Mitglied der PKV ist man ein Vertragspartner seines Arztes. Man muss für seine Leistungen selber aufkommen. Der Arzt erstellt dabei eine Rechnung über die Leistung aus. Diese Leistung muss man selbst begleichen. Die Rechnung muss man bei seiner Krankenkasse einreichen. Dabei kann unter Ausnutzung des Bonus Systems der Fall eintreten, dass man viel Geld vorstrecken muss. Gerade wenn man das Geld woanders braucht, kann das sehr nachhaltig sein. Mit höherem Eintrittsalter hat die Kasse weniger Zeit, aus Ihren Beiträgen Rücklagen für die höheren Ausgaben im Alter zu bilden.
Bei der versicherungsvergleich privaten Krankenversicherung gibt es nicht das Prinzip der Familienversicherung bei dem Erwerbslose oder geringfügig verdienende Familienmitglieder automatisch mitversichert sind. Es muss für jedes Kind extra ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Eine private Krankenversicherung ist nicht gut geeignet für kinderreiche Familien. Die andauernde Vorauszahlung für Medikamente sowie das Warten dass man das Geld wiederbekommt, stellen einen Nachteile der PKV dar. Eine PKV ist sehr teuer, und jeder im Beruf kann sie sich nicht leisten. Wenn bei der PKV neue Tarife am Markt angeboten werden, bringt dies häufig Nachteile für die Altkunden. Durch neue Tarife verschlechtert sich die Risikostruktur der Tarife aufgrund des Alters und des höheren Bedarfs im Zeitablauf. Die unausweichliche Folge sind immens steigende Beiträge. Bei der PKV müssen nicht versicherungspflichtige Familienangehörige gegen einen Zuschlag mitversichert werden. Viele Privatversicherer nehmen Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen mitunter gar nicht auf.
Historisches: Die private Krankenversicherung gehört zu den ältesten Sparten der Versicherungswirtschaft. Das Zunftwesen der Handwerker hat schon bestimmten Berufsgruppen einen Schutz vor Kosten von Krankheit, Invalidität, Armut im Alter und Tod geboten. Am 17.1.1845 hat die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung erstmals die Gründung von Krankenkassen zugelassen. Die ersten Krankenkassen waren die Vorläufer der späteren Sozialversicherung für Fabrikarbeiter. Die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums entstand im Jahre 1848 als erste private Krankenversicherung. Darauf folgen weitere berufsständische Kassen meist als VVaG. Im Jahre 1854 hat das Preußische Gesetz die Gemeinden ermächtigt, die Pflichtversicherung für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter einzuführen. 1876 hat ein Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen eine einheitliche Regelung für Deutschland gebracht. Seit der Einführung der Krankenversicherung im Jahre 1893 lässt sich klar zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden. Die privaten Krankenversicherungen wurden dem Kaiserlichen Aufsichtsamt unterstellt.
Versicherer: Die private Krankenversicherung kann als Versicherer von zwei Unternehmenstypen getragen werden der Aktiengesellschaft sowie der VVAG. Die Unternehmenstypen unterscheiden sich dadurch, das bei der Aktiengesellschaft die Gewinne an die Aktionäre fließen. Beim Versicherungsverein fließen die Gewinne auf die Versicherten zurück. Bei den VVAGS gibt es eine meist unterentwickelte Form der Mitbestimmung für das Unternehmen. 2003 hat die VVAGS in Deutschland 44,68% aller Beitragseinnahmen, 50.77 Prozent aller Vollversicherten. Zur Aufstellung der wichtigsten Versicherer gehören Vertreter wie zum Beispiel die Allianz AG, AXA, Barmenia etc.
Beiträge: Die PKV erhebt Beiträge nach dem individuellen Risiko. Wenn der Antragsteller zum Beispiel eine leichte Vorerkrankung hat, dann wird ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss erhoben. Wenn der Antragsteller eine schwere Vorerkrankung hat, dann kommt es zu einer Ablehnung des Antrages auf eine private Krankenversicherung. Das Einkommen hat dann auf die Prämie keinen Einfluss. Die Prämie hat Beiträge zum Inhalt, die vom Versicherer angespart werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen werden zur Deckung der steigenden Kosten der versicherten Person aufgrund des Älterwerdens verwendet.
Tarifwechsel zur Kostensenkung: Wenn man wegen einer unerwartet niedrigen Rente im Ruhestand sparen will, hat man mehrere Möglichkeiten. Man kann in einen preisgünstigeren Tarif wechseln, bestimmte Leistungen reduzieren (z.B. Zweibettzimmer statt Einbettzimmer), oder den Selbstbehalt erhöhen. Ab 65 hat man die Möglichkeit in den sogenannten Standardtarif zu wechseln, wo mindestens die Leistungen der gesetzlichen Kasse geboten werden, und höchstens soviel wie der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen KV kosten darf. Die angesammelten Altersrückstellungen werden dabei voll angerechnet, und verringern den Beitrag entsprechend.
Beitritt: Im Prinzip kann jeder der privaten Krankenversicherung beitreten, unabhängig davon welcher sozialen Schicht er angehört, ob Arbeiter, Angestellter, Professor. Freiberuflern und Selbständigen ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung freigestellt. Beamte müssen sich selber um ihre Krankenversicherung kümmern. Die Möglichkeit des Eintritts in eine private Krankenversicherung hängt von der Höhe des Bruttolohnes ab. Die Grenze liegt da bei 3.900 Euro im Monat. Unterhalb dieser Einkommensgrenze ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung in Deutschland nicht möglich. Der Beitritt in eine private Krankenversicherung ist also nichts für sehr arme Leute, und kann von der Krankenkasse verweigert werden. Vor dem Beitritt in eine private Krankenversicherung muss man bei der Versicherung einen Antrag stellen, wo alle Formalitäten geklärt werden.
Kündigung: Wer Mitglied in einer PKV ist, kann seine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist nicht sofort möglich. Es gibt eine Kündigungsfrist. Sie beträgt in der Regel 3 Monate zum Kalenderjahresende. Erhöhte der Versicherer seine Prämien, dann hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dann beträgt die Kündigungsfrist nach der Mitteilung 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung kann aber auch von Seiten des Versicherers erfolgen, zum Beispiel beim unsachgemäßen Angeben von Angaben, oder grober Verletzung von Obliegenschaften. Das Recht der Kündigung ist aber hierbei sehr begrenzt. Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer PKV soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Zeitraum der Bindung an eine neue Krankenversicherung kann von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Er beträgt zwischen 24 bis 36 Monaten. Wenn man die Absicht hat die Private Krankenversicherung zu kündigen, sollte man wichtige Fragen bereits beantwortet haben. Beim Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung müssen einige verwaltungstechnische Verfahrensweisen geklärt werden. Ansonsten kann es zu einer Doppelversicherung kommen.
Entlassung: Eine fristlose Entlassung aus der PKV kann erfolgen, wenn zum Beispiel das Versicherungsmitglied die monatlichen Beiträge nicht mehr bezahlt. Wenn die Versicherungsvertreter sehr großzügig sind, könne sie dem Versicherungsnehmer einen Aufschub der Zahlung gewähren. Der Versicherungsnehmer muss dann eine Stundung beantragen. Die Stundung könnte zum Beispiel über 3 Monate gehen. Ist nach Ablauf der Stundung der Schuldbetrag nicht beglichen, wird das Mitglied fristlos aus der PKV entlassen. Den Schuldbetrag bis zum Kündigungstag muss das ehemalige Mitglied der Versicherung aber noch an die Versicherung zahlen. Wenn das innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablauf der Zwangsvollstreckung nicht geschieht, kann die PKV beim Zollamt eine Zwangsvollstreckung beantragen. Das Zollamt hat dann das Recht, den Schuldenbetrag durch eine Zwangsvollstreckung einzutreiben. Das Geld wird dann zum Beispiel durch Pfändung des Kontos, des Arbeitseinkommens oder von Sachgegenständen eingetrieben. Der Schuldner hat es dann häufig mit dem Gerichtsvollzieher zu tun. Das Zollamt gibt dem Schuldner aber auch die Möglichkeit die Versicherungsschulden in Raten zu zahlen.
Beamte private Krankenversicherung: Für Beamte stellt die private Krankenversicherung etwas obligatorisches dar. Es müssen lediglich die fehlenden Prozente an Krankenversicherungsschutz versichert werden. Als dienstliche Hilfe bekommen Beamte Zuschüsse zu den Krankenkosten. Die Höhe dieser Zuschüsse hängen unter Anderem vom Familienstand ab. Sie können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Wechsel: Ein Wechsel in eine PKV sollte unter Einbeziehung der Vor und Nachteile gut überlegt sein. Wenn einem seine Gesundheit mehr ist als nur eine Grundversicherung, dann ist ein Wechsel in eine PKV zu empfehlen. Man bekommt dort einfach bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen geboten. Vor einem übereilten Wechsel in die private Krankenversicherung wird sehr häufig gewarnt. Viele private Krankenversicherer halten den Kunden unrealistische Versprechen vor. Wenn die ersten Probleme dann auftreten, kommt dann bei den Kunden das böse Erwachen.
Vergleich PKV, GKV: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) erfolgt die Finanzierung über das Umlageverfahren. Alle Mitglieder dieser Versicherung zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze jeden Monat einen bestimmten Anteil ihres Einkommens. Der Anteil liegt bei rund 13 Prozent. Die Bemessungsgrenze hat für Selbständige keine Bedeutung. Die Massenarbeitslosigkeit führt dazu das immer weniger Beitragszahler Leistungsempfängern gegenüberstehen. Das führt zu einer Kostenexplosion, wogegen die GKV Mittel wie Beitragserhöhungen sowie Leistungskürzungen hat. Bei der PKV dagegen erfolgt die Finanzierung nach dem sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Dabei hängen die Beiträge von der versicherten Leistung, dem Alter und dem Geschlecht ab. Durch die Bildung von Altersrückstellungen wird in jungen Jahren für höhere Leistungen später im Alter vorgesorgt. Auf alle Krankheitskostentarife erfolgt ein gesetzlich festgelegter Zuschlag von 10 Prozent mit dem Ziel der Beitragsentlastung im Alter. Die PKV muss im Vergleich zur GKV nicht unbedingt einen Vorteil darstellen.
Abrechnung: Wenn man als Mitglied der PKV zum Arzt zur ambulanten Behandlung geht, bekommt man von dem eine Rechnung ausgestellt. Der Arzt kann aber auch ein Abrechnungsunternehmen mit dem Ausstellen einer Versicherung beauftragen. Der Versicherte muss die Rechnung bei seiner Versicherung einreichen. Nach Prüfung der Rechnung bekommt er diese erstattet. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes werden die Unterbringungskosten zwischen der Klinik und der PKV direkt abgerechnet. Hier gibt es ein einheitliches Abrechnungssystem. Dazu muss der Patient dem Krankenhaus nur die Versichertenkarte vorlegen.
Vergleich Krankensysteme Europa: Die Krankensysteme innerhalb der EU sind nicht gleich. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wie in Deutschland ist in Europa eher eine Seltenheit. Wer deshalb die Absicht hat für lange Zeit im Ausland zu arbeiten, sollte sich über das dortige Krankenversicherungssystem informieren. Ansonsten kann das mitunter zu unangenehmen Überraschungen führen. Das ESS-Europe.de stellt so eine zentrale Infoquelle für Personen dar, die für längere Zeit in das Ausland gehen wollen.
Vertragsgestaltung: Das Versicherungsmitglied der PKV hat die Möglichkeit unterschiedliche Tarife zu kombinieren. Für Tarifwerke mit Modulartarifen besteht die Möglichkeit verschiedene ambulante, zahnärztliche Tarife zu vereinbaren. Bei den Kompakttarifen trifft eine feste Vereinbarung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife zu. Bei einigen Tarifen kommt die Versicherung erst dann in Betracht, wenn die Arztkosten im Monat den Selbstbeteiligungsbetrag überschreiten. Bei der PKV sind weiterhin Leistungsbezogene Selbstbeteiligungen möglich. Bei bestimmten Leistungen können Obergrenzen ausgehandelt werden.
Zeitung: Die private Krankenversicherung gibt wie viele andere Versicherungen in Deutschland zum Beispiel die Techniker Krankenkasse an ihre Kunden eine Zeitung aus. Die Zeitung heißt PKV Publik. Sie ist eine Zeitschrift des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Neun mal im Jahr wird die PKV Publik ausgegeben. In der PKV Publik wird auf aktuelle Themen rund um die PKV sowie das Gesundheitswesen eingegangen. Die Zeitung PKV Publik bekommen die Kunden der PKV von ihrer Krankenkasse kostenlos geschickt.
Verband: Im Verband der PKV sind ungefähr 50 PKV-Unternehmen angeschlossen. Wer auf der Suche nach einer PKV ist, kann sich beim Verband der PKV bestens informieren. Er enthält wissenswerte Informationen über Leistungen der PKV sowie Zusatzversicherungen.