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KFZ-Informationen Wie melde ich mein Fahrzeug an? Die Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft benötigen folgende Daten: Schutzbrief Ein Schutzbrief ist besonders für Auslandsreisen sinnvoll, Es sind u.a. folgende Leistungen versichert: Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie 24-h-Hotline, Dolmetscherdienste und Hilfe bei der Wiederbeschaffung gestohlener Ausweispapiere. Insassenunfallversicherung Die Insassenunfall-Versicherung versichert die Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert sind entweder pauschal alle Insassen, einzelne Sitzplätze oder namentlich genannte Personen. Die Leistungen umfassen Invaliditätsleistung, Todesfallsumme, Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen. Was ist im Schadenfall zu beachten? Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt. Wann und wem muss der Schaden gemeldet werden? Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei geringem Sachschaden reicht es, mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten, das vollständige Autokennzeichen, Name und Anschrift und wenn möglich die Telefonnummer auszutauschen. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung. Wer klärt die Schuldfrage? Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können, verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen. Was passiert, nachdem Sie Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet haben? Die Versicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den entstandenen Schaden auf. Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt allerdings jede Schadenszahlung zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, was eine höhere Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr zur Folge haben kann. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den Schaden selbst zu zahlen. Innerhalb von 6 Monaten nach Schadensauszahlung können Sie die Summe an den Versicherer zurückerstatten. Einige Versicherer bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko an. |
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