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<rss version="2.0"><channel><title>Private Krankenversicherung</title><link>http://www.hardwax.net/rss/Private-Krankenversicherung.xml</link><description>Private Krankenversicherung vergleich und Angebot</description><pubDate>Sun, 22 Jul 2007 18:30:11 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sun, 22 Jul 2007 18:38:50 +0200</lastBuildDate><managingEditor>kontakt@hardwax.net</managingEditor><webMaster>kontakt@hardwax.net</webMaster><copyright>www.hardwax.net</copyright><generator>Alnera FeedWorkshop</generator><language>de</language><docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs><item><title>Private Krankenversicherung Informationen und vergleich</title><link>http://www.hardwax.net/private_krankenversicherung.html</link><description>&lt;P&gt;Wer in eine private Krankenversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist. Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur möglich, wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt-Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer dann als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Kasse weiterversichern. Das gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Achtung: Raus aus der Krankenkasse kommen Sie bei einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze immer, aber nicht wieder zurück!&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;STRONG&gt;Wie wichtig ist die Private Krankenversicherung?&lt;/STRONG&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Deshalb besteht auch für alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen nicht über einer bestimmten Grenze liegt (derzeit 3.937,50 Euro), Versicherungspflicht. Wer mehr verdient, selbstständig oder Beamter ist, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder kann sich privat versichern und in eine private Krankenversicherung übergehen. Aber Achtung: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;BR&gt;&lt;STRONG&gt;Wie hoch?&lt;/STRONG&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Sie sollten niemals zur PKV überwechseln, ohne sich neutral beraten zu lassen, z. B. durch den Bund der Versicherten oder ohne sich ausführlich durch Broschüren oder Bücher informiert zu haben. Die Entscheidung ist eine Entscheidung fürs ganze Leben! Und sie lässt sich nicht rechnen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind gelten folgende Empfehlungen:&lt;/P&gt;&lt;P&gt;1. Die private Krankenversicherung vergleich auf Beitragseinsparungen untersuchen, von einer evtl. ersten Klasse auf die zweite Klasse umstellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz ausschließen (und selbst zahlen), höhere Selbstbeteiligungen vereinbaren.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;2. In einen völlig anderen (jüngeren) Tarif wechseln, der möglicherweise eine bessere Bestandsstruktur hat (mehr jüngere Versicherte, weniger ältere).&lt;/P&gt;&lt;P&gt;3. Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen einholen (wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt ist).&lt;/P&gt;&lt;P&gt;4. Geld anlegen für die hohen Beiträge im Alter, aber nicht in "Beitragssicherungsprogrammen" der PKV-Unternehmen, nicht in meist unsinnige Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;STRONG&gt;KÜNDIGUNG&lt;/STRONG&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss schriftlich erfolgen. Sie sollte immer per Einschreiben direkt an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Prämienerhöhung ausgeübt werden. Sie wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt. Wird diese Frist versäumt, können Sie sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr berufen.Personen, die wieder versicherungspflichtig werden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die private Krankenvollversicherung kündigen.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;&lt;A href="http://www.hardwax.net/vergleich-private-krankenversicherung.html"&gt;Starten Sie Ihren persönlichen Beitragsvergleich Private Krankenversicherung&lt;/A&gt;&lt;/P&gt;&lt;P&gt;"Bei der Private Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:&lt;BR&gt;* Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (€ 3937,50 pro Monat im Jahr 2006, € 3900,00 pro Monat im Jahr 2005; die Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird bei 13 Monatsgehältern schon bei € 3.634,62 im Monat erreicht!),&lt;BR&gt;* Beamte (bei denen nur [Beihilfe (Beamtenrecht)|ein Teil] der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und&lt;BR&gt;* Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern bzw. bei Nichtvolljährigkeit (Kinder) von den bzw.dem/der Sorgeberechtigten versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: ''Je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag''. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von Frauen und häufigeren Arztbesuchen zahlen Frauen meist höhere Beiträge als Männer.&lt;/P&gt;&lt;P&gt;Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein."&lt;/P&gt;</description><pubDate>Sun, 22 Jul 2007 18:30:11 +0200</pubDate><author>www.hardwax.net</author><guid>EAD02527-21D3-42B1-A702-50AB5D3A5467</guid><comments>Krankenversicherung Info und vergleich</comments><source url="http://www.hardwax.net/rss/Private-Krankenversicherung.xml">Private Krankenversicherung</source></item></channel></rss>
