Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer unzureichender, die Kosten im Gesundheitswesen explodieren. Mit der aktuellen Gesundheitsreform gibt es einige Neuerungen in der Privaten Krankenversicherung, die Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen haben.
Wer kann sich privat versichern?
Selbständige und Freiberufler sind jederzeit versicherbar. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können immer nur zum 01. Januar eines Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Zudem gilt als Voraussetzung, dass das Einkommen in den letzten drei Jahren oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 02.02.2007 die freiwillige Mitgliedschaft zum Zweck der privaten Versicherung gekündigt haben.
Die Einkommensgrenze (p.a.) für die Pflichtversicherung liegt für das Jahr 2011 bei 49.500 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Einkommensberechnung berücksichtigt. Arbeitnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt gelten als freiwillig versichert.
Für Abgeordnete, Beamte und Richter zahlt der Dienstherr (Behörde, Land oder Bund) eine prozentuale Beteiligung an den Krankheitskosten (Beihilfe). Die Höhe der Beihilfe bestimmt sich durch die familiäre Situation und beträgt zwischen 50% und 80% der privat bezahlten Arztkosten oder Apotheken- und Krankenhausrechnungen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen der Versicherung können durch die Aus- oder Abwahl verschiedener Tarife und Optionen wie in einem Baukastensystem zusammengestellt werden. Einige Versicherer positionieren sich mit Ihren Tarifmodellen in der so genannten Premiumklasse andere hingegen bieten speziell eine Art Grundversorgung zu günstigeren Preisen.
Die häufigsten Bestandteile einer PKV:
- Ausschluss oder Minderung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilmitteln
- Chefarztbehandlung
- Freie Arztwahl
- Erstattungen für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen)
- Inlays gelten häufig als Zahnbehandlung und werden bis zu 100% erstattet
- Übernahme der Kosten für Heilpraktiker
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Zahnersatz ohne Einschränkung der Materialwahl oder Ausführung
Darüber hinaus sind noch andere Leistungen möglich. Die Auswahlmöglichkeiten sind bei den Versicherungsgesellschaft teilweise sehr unterschiedlich. Nicht alle Gesellschaften bieten die angeführten Leistungen an.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die Höhe des Beitrags bemisst sich individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der ausgewählten Tarife bzw. Leistungen. Zudem bieten viele Versicherer inzwischen eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag nimmt.
Fast alle privat Versicherten kommen in den Genuss günstigerer Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen den entstehenden Differenzbetrag als zusätzliche Vorsorge mittels eines geeigneten Produkts anzulegen und damit eine zusätzliche Beitragssicherheit zu schaffen. Sollten Sie diese Rücklage später nicht benötigen, so werden Sie sich sicherlich über diese Zusatzrente freuen.
Selbständige, Freiberufler und Beamte müssen eine Kündigungsfrist von zur Zeit zwei Monaten beachten. Für gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich.
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