Private Krankenversicherung Versicherungslexikon - Stationäre Behandlung
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Private Krankenversicherung Stationäre Behandlung

Von stationären Behandlung ist dann die Rede wenn der Patient über Nacht im selben Behandlungsbereich bleiben muss. Das Gegenteil dieser Behandlung ist die ambulante Behandlung. Diese Art von Behandlung ist auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchbar.

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