Private Krankenversicherung Regelhöchstsatz
In den meisten Fällen liquidieren die Ärzte und Zahnärzte nach dem Regelhöchstsatz.
Für die ärztlichen Leistungen ist das der 2,3 fache, für technische Leistungen der 1,8 fache und für Laborleistungen der 1,15 fache Satz der GOÄ/GOZ. Bei Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss der Arzt eine Begründung liefern. |