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Altersvorsorge mit dem Staat

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Auch ab 55 lohnt sich Altersvorsorge mit dem Staat

Staatlich gefördete Vorsorge-produkte, also die Riester-Rente, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge, sind besonders ertragsstark und das sogear bei relativ kurzer Laufzeit.

Deshalb lohnt es sich selbst mit Mitte 50 noch, einen derartigen Sparvertrag bei bank oder Versicherung abzuschlißen.

Beispiel:

Spart man  für die nächsten zehn Jahre eine Riester-Rente mit 110 Euro monatlich an, ergibt sich bei sehr guten Riester-Banksparplänen eine spätere rente von ca. 115 Euro monatlich.

Wurde man einen Sparvertrag ohne staatliche Förderung wählen, müsste man monatlich rung 180 Euro sparen, um eine monatliche Rente von 115 Euro zu erhalten.

Der große  Unterschied kommt zu Stande, weil sich der Staat bei der Riester-rente mit erheblichen Zuschüssen in Form von Zulagen beteilig. Dadurch erreicht man dasselbe Ziel mit viel geringerm finanziellen Aufwand als bei einen ungefördeten Produkt. Bei der Riester-Rente kann man allerdings nicht unbegrenzt einzahlen. Maximal gefördet wird in diesem Jahr eine sparleistung inklusive staatlicher Zulage von 2100 Euro pro Jahr.

Daneben gibt es zwei weitere Modelle staatlich geförderter produkte; die Rürup Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Kern der Rürup-Rente ist die hohe steuerliche Förderung des jährlichen Sparbetrags. Bis zu 200000 Euro können pro Person und jahr in die Rürup Rente eingezahlt und teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

Die betriebliche Altersvorsorge (nicht zu verwechseln mit der Betriebsrente) können nur rentenversicherungspflichtige Beschäftigte in Anspruch nehmen. Man zweigt einen Teil seinens Gehaltes ab, das der Arbeitgeber in ein Versorgungsprodukt einzahlt. Maximal gefördet werden Einzahlungen von bis zu 2520 Euro pro Jahr. Die Förderung besteht hier in Form von Steuer- und Sozialabgabenfreiheit (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung).

Informationen biten die Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und Steuerberater.

Übrigens: Alle drei Modelle haben den großen Vorteil, dass Einzahlungen bis zu den jeweiligen Förderhöchstbeträgen Hartz-IV sicher sind. Das heißt: Sollten Sie in der Sparphase arbeitslos werden und Hartz-IV beziehen, wird das angesparte Guthaben bei der Ermittlung der Bedürftigkeit nicht angerechnet.

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